Rechtsprechung
   BGH, 05.03.2014 - XII ZB 736/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,5646
BGH, 05.03.2014 - XII ZB 736/12 (https://dejure.org/2014,5646)
BGH, Entscheidung vom 05.03.2014 - XII ZB 736/12 (https://dejure.org/2014,5646)
BGH, Entscheidung vom 05. März 2014 - XII ZB 736/12 (https://dejure.org/2014,5646)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,5646) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 85 Abs 2 ZPO, § 233 ZPO, § 234 ZPO, § 520 ZPO
    Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Pflicht des Rechtsanwalts zur Sicherung einer Vertretung im Krankheitsfall

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Pflicht eines Rechtsanwalts zur Organisation einer Krankheitsvertretung

  • Anwaltsblatt

    § 233 ZPO
    Kranker Einzelanwalt: Vier Tage reichen jedenfalls um Vertretung zu organisieren

  • Anwaltsblatt

    § 233 ZPO
    Kranker Einzelanwalt: Vier Tage reichen jedenfalls um Vertretung zu organisieren

  • rewis.io

    Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Pflicht des Rechtsanwalts zur Sicherung einer Vertretung im Krankheitsfall

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 85 Abs. 2; ZPO § 233
    Pflicht des Anwalts zur Vorsorge für eine Vertretung im Krankheitsfall

  • RA Kotz

    Rechtsanwalt - Anforderungen an Vorkehrungen gegen Fristversäumung bei Erkrankung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 233
    Pflicht eines Rechtsanwalts zur Organisation einer Krankheitsvertretung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Führt Krankheit des Rechtsanwalts automatisch zur Wiedereinsetzug?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Rechtsanwalt plötzlich krank. Und nun/dann?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Pflicht eines Rechtsanwalts, für eine Vertretung bei Erkrankung zu sorgen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Pflicht eines Rechtsanwalts, für eine Vertretung bei Erkrankung zu sorgen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Pflicht eines Rechtsanwalts, für eine Vertretung bei Erkrankung zu sorgen

  • rechtsanwaltskammer-hamm.de (Leitsatz)

    BRAO § 53 I, II 1, 2
    Verschuldete Fristversäumnis wegen Erkrankung

  • anwaltverein.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Zur Pflicht eines Rechtsanwalts, für eine Vertretung bei Erkrankung zu sorgen

Besprechungen u.ä. (3)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Pflicht eines Rechtsanwalts, für eine Vertretung bei Erkrankung zu sorgen

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Fristversäumung wegen Erkrankung des Rechtsanwalts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Führt Krankheit des Rechtsanwalts automatisch zur Wiedereinsetzug? (IBR 2014, 1226)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 701
  • MDR 2014, 558
  • FamRZ 2014, 829
  • VersR 2015, 1047
  • WM 2014, 865
  • AnwBl 2014, 562
  • AnwBl Online 2014, 197
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 05.04.2011 - VIII ZB 81/10

    Beginn der Wiedereinsetzungsfrist bei krankheitsbedingter Hinderung an der

    Auszug aus BGH, 05.03.2014 - XII ZB 736/12
    a) Zutreffend ist das Oberlandesgericht davon ausgegangen, dass ein Rechtsanwalt im Rahmen seiner Organisationspflichten grundsätzlich auch dafür Vorkehrungen zu treffen hat, dass im Falle einer Erkrankung ein Vertreter die notwendigen Prozesshandlungen wahrnimmt (BGH Beschluss vom 5. April 2011 - VIII ZB 81/10 - NJW 2011, 1601 Rn. 18).

    Wird er dagegen unvorhergesehen krank, gereicht ihm eine unterbleibende Einschaltung eines Vertreters nicht zum Verschulden, wenn ihm diese weder möglich noch zumutbar war (BGH Beschlüsse vom 5. April 2011 - VIII ZB 81/10 - NJW 2011, 1601 Rn. 18; vom 6. Juli 2009 - II ZB 1/09 - NJW 2009, 3037 Rn. 10 und vom 18. September 2008 - V ZB 32/08 - FamRZ 2008, 2271 Rn. 9).

  • BGH, 12.07.2004 - II ZB 3/03

    Anforderungen an die Begründung eines mit der Rechtsbeschwerde anfechtbaren

    Auszug aus BGH, 05.03.2014 - XII ZB 736/12
    Denn das Fehlen einer gesonderten Darstellung des Sachverhalts im Beschluss des Oberlandesgerichts kann hier hingenommen werden, weil sich die prozessualen Vorgänge, auf die es ankommt, nämlich der für die Wiedereinsetzung und die Verwerfung der Berufung maßgebliche Sachverhalt und das Rechtsschutzziel, mit ausreichender Deutlichkeit aus den Beschlussgründen ergeben (vgl. BGH Beschlüsse vom 16. April 2013 - VI ZB 50/12 - NJW-RR 2013, 1077 Rn. 5 mwN und vom 12. Juli 2004 - II ZB 3/03 - NJW-RR 2005, 78).
  • BGH, 04.05.1994 - XII ZB 21/94

    Zeitpunkt des Zugangs von per Telefax übermittelten Schriftsätzen

    Auszug aus BGH, 05.03.2014 - XII ZB 736/12
    Lediglich erkennbar unklare oder ergänzungsbedürftige Angaben, deren Aufklärung nach § 139 ZPO geboten gewesen wäre, dürfen nach Fristablauf erläutert oder vervollständigt werden (vgl. Senatsbeschluss vom 4. Mai 1994 - XII ZB 21/94 - NJW 1994, 2097, 2098).
  • BGH, 18.09.2008 - V ZB 32/08

    Verschulden an der Versäumung einer Frist bei Erkrankung des

    Auszug aus BGH, 05.03.2014 - XII ZB 736/12
    Wird er dagegen unvorhergesehen krank, gereicht ihm eine unterbleibende Einschaltung eines Vertreters nicht zum Verschulden, wenn ihm diese weder möglich noch zumutbar war (BGH Beschlüsse vom 5. April 2011 - VIII ZB 81/10 - NJW 2011, 1601 Rn. 18; vom 6. Juli 2009 - II ZB 1/09 - NJW 2009, 3037 Rn. 10 und vom 18. September 2008 - V ZB 32/08 - FamRZ 2008, 2271 Rn. 9).
  • BGH, 11.06.2008 - XII ZB 184/07

    Zurechnung des Anwaltsverschuldens nach Kündigung des Mandats

    Auszug aus BGH, 05.03.2014 - XII ZB 736/12
    Danach darf einer Partei die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht aufgrund von Anforderungen an die Sorgfaltspflichten ihres Prozessbevollmächtigten versagt werden, die nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht verlangt werden und den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren (ständige Rechtsprechung, Senatsbeschluss vom 11. Juni 2008 - XII ZB 184/07 - FamRZ 2008, 1605 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 06.07.2009 - II ZB 1/09

    Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist i.F.d.

    Auszug aus BGH, 05.03.2014 - XII ZB 736/12
    Wird er dagegen unvorhergesehen krank, gereicht ihm eine unterbleibende Einschaltung eines Vertreters nicht zum Verschulden, wenn ihm diese weder möglich noch zumutbar war (BGH Beschlüsse vom 5. April 2011 - VIII ZB 81/10 - NJW 2011, 1601 Rn. 18; vom 6. Juli 2009 - II ZB 1/09 - NJW 2009, 3037 Rn. 10 und vom 18. September 2008 - V ZB 32/08 - FamRZ 2008, 2271 Rn. 9).
  • BGH, 16.04.2013 - VI ZB 50/12

    Anforderungen an die Begründung von der Rechtsbeschwerde unterliegenden

    Auszug aus BGH, 05.03.2014 - XII ZB 736/12
    Denn das Fehlen einer gesonderten Darstellung des Sachverhalts im Beschluss des Oberlandesgerichts kann hier hingenommen werden, weil sich die prozessualen Vorgänge, auf die es ankommt, nämlich der für die Wiedereinsetzung und die Verwerfung der Berufung maßgebliche Sachverhalt und das Rechtsschutzziel, mit ausreichender Deutlichkeit aus den Beschlussgründen ergeben (vgl. BGH Beschlüsse vom 16. April 2013 - VI ZB 50/12 - NJW-RR 2013, 1077 Rn. 5 mwN und vom 12. Juli 2004 - II ZB 3/03 - NJW-RR 2005, 78).
  • BGH, 22.10.2014 - XII ZB 257/14

    Wiedereinsetzung in die versäumte Beschwerdebegründungsfrist in einer

    Er ist daher selbst dann, wenn er eine Frist bis zum letzten Tag ausschöpfen will, nicht gehalten, für den Fall einer unvorhergesehenen Erkrankung vorsorglich einen Vertreter zu bestellen (BGH Beschlüsse vom 7. März 2013 - I ZB 67/12 - NJW-RR 2013, 1011 Rn. 7 und vom 18. September 2008 - V ZB 32/08 - FamRZ 2008, 2271 Rn. 9, jeweils mwN; vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 5. März 2014 - XII ZB 736/12 - FamRZ 2014, 829 Rn. 9 und vom 7. August 2013 - XII ZB 533/10 - FamRZ 2013, 1722 Rn. 10).

    Vielmehr fehlt es an einem dem Verfahrensbeteiligten gemäß §§ 113 Abs. 1 Satz 2 FamFG, 85 Abs. 2 ZPO zuzurechnenden Verschulden seines Rechtsanwalts nur dann, wenn infolge der Erkrankung weder kurzfristig ein Vertreter eingeschaltet noch ein Fristverlängerungsantrag gestellt werden konnte (BGH Beschluss vom 7. März 2013 - I ZB 67/12 - NJW-RR 2013, 1011 Rn. 8; Musielak/Grandel ZPO 11. Aufl. § 233 Rn. 9; vgl. auch Senatsbeschluss vom 5. März 2014 - XII ZB 736/12 - FamRZ 2014, 829 Rn. 9).

  • OLG Düsseldorf, 30.09.2015 - Kart 3/15

    Kartellrechtswidrigkeit sogenannter Radiusklauseln

    Ist dies, ohne dass den Anwalt insoweit bereits ein Verschulden trifft, nicht möglich, muss der Anwalt entweder selbst oder durch einen von ihm beauftragten Kollegen bzw. Vertreter einen rechtzeitigen Antrag auf Verlängerung der für die Prozesshandlung vorgesehenen Frist stellen (lassen) und dafür sorgen, dass eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht nötig wird (vgl. BGH, Beschlüsse v. 13.10.1992 - XI ZB 12/92 , VersR 1993, 1125, Rz. 6 bei juris; v. 7.3.2013 - I ZB 67/12 , NJW-RR 2013, 1011 [1012] Rz. 8; v. 26.9.2013 - V ZB 94/13 , NJW 2014, 228, Rz. 11 und v. 5.3.2014 - XII ZB 736/12 , NJW-RR 2014, 701 [702] Rz. 10).
  • BGH, 27.09.2016 - XI ZB 12/14

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Gerichtliche Überprüfung des angegebenen

    Wird er dagegen unvorhergesehen krank, gereicht ihm die unterbliebene Einschaltung eines Vertreters nicht zum Verschulden, wenn ihm diese weder möglich noch zumutbar war (BGH, Beschlüsse vom 5. März 2014 - XII ZB 736/12, WM 2014, 865 Rn. 9, vom 7. August 2013 - XII ZB 533/10, NJW 2013, 3183 Rn. 10 und vom 5. April 2011 - VIII ZB 81/10, aaO).
  • OLG Frankfurt, 03.02.2016 - 12 U 112/15

    Keine Wiedereinsetzung, wenn erkrankter Rechtsanwalt keinen

    Er ist daher selbst dann, wenn er eine Frist bis zum letzten Tag ausschöpfen will, nicht gehalten, für den Fall einer unvorhergesehenen Erkrankung vorsorglich einen Vertreter zu bestellen ( BGH Beschlüsse vom 7. März 2013 - I ZB 67/12 - NJW-RR 2013, 1011 Rn. 7 und vom 18. September 2008 - V ZB 32/08 - FamRZ 2008, 2271 Rn. 9 , jeweils mwN; vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 5. März 2014 - XII ZB 736/12 - FamRZ 2014, 829 Rn. 9 und vom 7. August 2013 - XII ZB 533/10 - FamRZ 2013, 1722 Rn. 10).

    Vielmehr fehlt es an einem dem Verfahrensbeteiligten gemäß § 113 Abs. 1 Satz 2 FamFG, 85 Abs. 2 ZPO zuzurechnenden Verschulden seines Rechtsanwalts nur dann, wenn infolge der Erkrankung weder kurzfristig ein Vertreter eingeschaltet noch ein Fristverlängerungsantrag gestellt werden konnte ( BGH Beschluss vom 7. März 2013 - I ZB 67/12 - NJW-RR 2013, 1011 Rn. 8; Musielak/Grandel ZPO 11. Aufl. § 233 Rn. 9; vgl. auch Senatsbeschluss vom 5. März 2014 - XII ZB 736/12 - FamRZ 2014, 829 Rn. 9).

  • BGH, 19.03.2019 - VI ZB 50/17

    Bezeichnung des Rechtsmittelgegners als notwendiger Inhalt der Berufungsschrift

    a) Dieses Verfahrensgrundrecht verbietet es, einer Partei den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (vgl. BVerfGE 74, 228, 234; BVerfG NJW 1991, 3140; BVerfGK 9, 225, 228; Senatsbeschluss vom 20. Januar 2004 - VI ZB 68/03, VersR 2004, 1623, juris Rn.14; BGH, Beschlüsse vom 11. Mai 2010 - VIII ZB 93/09, NJW-RR 2011, 281 Rn. 7; vom 5. April 2011 - VIII ZB 81/10, NJW 2011, 1601 Rn. 5; vom 5. März 2014 - XII ZB 736/12, VersR 2015, 1047 Rn. 6).
  • LG Kleve, 05.04.2016 - 4 O 254/13

    Kapitalanlage; Anlageberatung; Beratungsfehler; Schadensersatz; Übertragung;

    Zwar sind Anträge als Prozesshandlungen auslegungsfähig, eine Auslegung über den eindeutigen Wortlaut hinaus ist aber unzulässig (BGH NJW-RR 2014, 701, 702).
  • OLG Düsseldorf, 17.02.2015 - 21 U 165/14

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Ein Rechtsanwalt hat im Rahmen seiner Organisationspflichten grundsätzlich auch Vorkehrungen dafür zu treffen, dass im Falle seiner Erkrankung ein Vertreter die notwendigen Prozesshandlungen vornimmt (BGH Beschluss vom 05.03.2014, Aktenzeichen XII ZB 736/12, zitiert nach juris, dort Rn.9 m.w.N.).
  • LG Wuppertal, 02.03.2015 - 9 S 266/14

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur

    Ist ein Rechtsanwalt erkrankt, muss er Vorsorge auch für den Fall treffen, dass sich seine Erkrankung verschlimmert (BGH XII ZB 736/12 und V ZB 23/03, jeweils bei juris).Vorliegend hat die Klägerin vorgetragen, ihr Prozessbevollmächtigter sei am 26.1.2015 überraschend an Windpocken erkrankt.
  • LG Detmold, 05.05.2017 - 3 S 44/17

    Berufung - Verwerfung - Unzulässigkeit - Berufungsschrift - Unterschrift - Fehlen

    Denn ein Rechtanwalt ist im Rahmen der ihm obliegenden einwandfreien Organisation seines Büros gehalten, für die Zeiten seiner Verhinderung, insbesondere wenn diese wie bei einem Urlaub absehbar sind, für eine ordnungsgemäße Vertretung Sorge zu tragen (vgl. BGH MDR 2014, 558 [für den Fall der krankheitsbedingten Verhinderung]).
  • OLG Bamberg, 03.11.2017 - 3 U 129/17

    Antrag auf Wiedereinsetzung- Rückabwicklung eines Darlehensvertrages nach

    Wird er hingegen unvorhersehbar krank, gereicht ihm die unterbliebene Einschaltung eines Vertreters nicht zum Verschulden, wenn ihm diese weder möglich noch zumutbar war (BGH, Beschluss vom 27. September 2016 - XI ZB 12/14, NJW-RR 2017, 308 - 310; BGH, Beschlüsse vom 5. März 2014 - XII ZB 736/12, WM 2014, 865, vom 7. August 2013 - XII ZB 533/10, NJW 2013, 3183 und vom 5. April 2011 - VIII ZB 81/10).
  • OLG München, 22.02.2021 - 4 UF 1417/20

    Gegenkontrolle einer Beschwerdebegründungsfrist

  • LG Detmold, 05.05.2017 - 3 S 44/176

    Berufung - Verwerfung - Unzulässigkeit - Berufungsschrift - Unterschrift - Fehlen

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.01.2015 - L 12 AL 38/14
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht